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Revision von Insiderpapiere vom 04.03.2020 - 16:34
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
innerhalb der Europäischen Gemeinschaften (EG) und des Gebiets des Europäischen Wirtschaftsraums zum amtlichen (Börsen-)Handel wie zum geregelten Markt zugelassene oder in den Freiverkehr einbezogene Wertpapiere (i.S. des § 2 I WpHG), ferner Bezugsrechte, Finanzterminkontrakte und weitere in § 12 II WpHG aufgeführte Werte.
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