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Insolvenz
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dauernde Unfähigkeit einer Person, fällige oder demnächst fällig werdende finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Daraus resultierende Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners ist Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren nach § 17 InsO. Bei Insolvenz von Kreditnehmern der Kreditinstitute sind diese als Gläubiger aus Kreditgewährungen betroffen (Kreditausfälle mit Forderungsverlusten einschließlich Zinsverluste).
Insolvenz von Instituten: Bankinsolvenzen.
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