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Inventar
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1. Begriff: Ergebnis der Inventur. Es bezeichnet ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis, in dem alle durch die Inventur festgestellten und tatsächlich vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden einzeln nach Art, Menge und Wert bezogen auf den Bilanzstichtag erfasst werden.
2. Merkmal: Das Inventar ist gemäß § 240 I, II HGB bei Gründung eines Unternehmens sowie am Ende eines Geschäftsjahres zu erstellen. Das Inventar dient der Dokumentationsfunktion und bildet die Basis für eine ordnungsmäßige Buchführung sowie für die Erstellung der Bilanz.
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