Inventar
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Ergebnis der Inventur. Es bezeichnet ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis, in dem alle durch die Inventur festgestellten und tatsächlich vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden einzeln nach Art, Menge und Wert bezogen auf den Bilanzstichtag erfasst werden.
2. Merkmal: Das Inventar ist gemäß § 240 I, II HGB bei Gründung eines Unternehmens sowie am Ende eines Geschäftsjahres zu erstellen. Das Inventar dient der Dokumentationsfunktion und bildet die Basis für eine ordnungsmäßige Buchführung sowie für die Erstellung der Bilanz.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Geschäftswert
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz
Periodisierungsprinzip
Risikovorsorge
Sonderposten mit Rücklageanteil
Stetigkeitsprinzip
Treuhandvermögen
True and Fair View
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute
Zinsbindungsbilanz
Zinsergebnis
erwarteter Verlust
fortgeführte Anschaffungskosten
immaterielle Vermögensgegenstände
negatives Eigenkapital
verbundene Unternehmen
wirtschaftliches Eigenkapital
eingehend
Inventar
ausgehend