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Revision von Jahreswirtschaftsbericht vom 12.11.2018 - 12:00

Jahreswirtschaftsbericht

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    gemäß Stabilitätsgesetz (§ 2) im Januar jeden Jahres von der Bundesregierung zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abzugebende Stellungnahme, verbunden mit einer volkswirtschaftlichen Jahresprojektion und mit einer Darlegung der geplanten Wirtschaftspolitik und Finanzpolitik.

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