Direkt zum Inhalt

Stabilitätsgesetz

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Kurzbezeichnung für das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft von 1967; Abk. StWG oder StabG.

    2. Ziele: In § 1 StWG wird das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht definiert: Preisniveaustabilität (Geldwertstabilität), hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum. Wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen von Bund und Ländern (Wirtschaftspolitik, Finanzpolitik) sind so zu treffen, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Erreichung dieser Ziele beitragen ("magisches Viereck").

    3. Instrumente: Das StWG sieht Eingriffsinstrumente zur Umsetzung der antizyklischen Finanzpolitik vor, die durch Rechtsverordnungen in Kraft gesetzt werden können. Möglich sind z.B. antizyklische Variationen der Abschreibungsmöglichkeiten, Zuschläge und Abschläge bei Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Veränderungen der öffentlichen Verschuldung, Bildung und Auflösung einer bei der Deutschen Bundesbank zu haltenden Konjunkturausgleichsrücklage. Innerhalb der Konjunkturzyklen sind die Instrumente wahlweise dämpfend oder stimulierend einzusetzen. Das StWG hat nach Anfangserfolgen (bei der Rezession von 1966/67) die Erwartungen nicht erfüllt. Problematisch ist eine nachfrageorientierte Politik dann, wenn die Ursachen für Einkommens- und Beschäftigungsprobleme auf der Angebotsseite liegen. Mit dem Vordringen des Monetarismus und dem Aufkommen der angebotsorientierten Wirtschaftspolitik sowie der damit einhergehenden Zurückdrängung der antizyklischen Steuerung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage verlor das StWG für die Finanzpolitik stark an Bedeutung.

    4. Weitere Regelungen: Jahreswirtschaftsbericht, mittelfristige Finanzplanung, Konjunkturrat, Konzertierte Aktion (Einkommenspolitik) als Versuch der einkommenspolitischen Absicherung der staatlichen Wirtschaftspolitik (Einbettung der Einkommenspolitik der Tarifpartner).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Stabilitätsgesetz"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Stabilitätsgesetz Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/stabilitaetsgesetz-61525 node61525 Stabilitätsgesetz node58351 gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht node61525->node58351 node59130 Kapitalmarkt node59130->node61525 node61219 Schuldverschreibung node59130->node61219 node58824 Inflation node58350 gesamtwirtschaftliche Nachfrage node58824->node58350 node58351->node58824 node58351->node58350 node58274 Geldwertstabilität node58351->node58274 node59249 Konditionsbeitrag node59249->node59130 node59089 Kalkulationszinsfuß node59089->node59130 node59773 Marktzinsmethode node59773->node59130 node58245 Geldmengensteuerung node58245->node58274 node59997 nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik node59997->node61525 node55616 angebotsorientierte Wirtschaftspolitik node59997->node55616 node59997->node58350 node59997->node58274 node62457 Währung node62457->node58274 node58440 Giralgeld node58440->node58274 node55616->node61525 node58350->node61525 node61523 Stabilisierungspolitik node61523->node59997 node61523->node58350 node58274->node61525
    Mindmap Stabilitätsgesetz Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/stabilitaetsgesetz-61525 node61525 Stabilitätsgesetz node58274 Geldwertstabilität node61525->node58274 node58351 gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht node61525->node58351 node58350 gesamtwirtschaftliche Nachfrage node61525->node58350 node59997 nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik node59997->node61525 node59130 Kapitalmarkt node59130->node61525

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete