Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Kaskadierungsverbot vom 30.10.2018 - 15:28

Kaskadierungsverbot

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Regelung, dass ein Dachfonds nicht in andere Dachfonds investieren darf. Damit wird verhindert, dass sich zwei Dachfonds gegenseitig beteiligen und so das Fondsvolumen künstlich aufblähen. Ein richtlinienkonformes Sondervermögen (Investmentfonds) darf höchstens zu 10 Prozent in anderen Fonds investiert sein und kann damit ein Zielfonds für einen Dachfonds sein.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com