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Revision von Kassenkredit vom 14.11.2018 - 11:50

Kassenkredit

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    Der Kassenkredit bezeichnet einen i.d.R. unterjährigen Kredit an die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen), der zum Ausgleich bestehender Differenzen zwischen laufenden Einnahmen und laufenden Ausgaben verwendet wird. Somit dient der Kassenkredit einer kurzfristigen Liquiditätssicherung.

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