Kassenkredit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Kassenkredit bezeichnet einen i.d.R. unterjährigen Kredit an die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen), der zum Ausgleich bestehender Differenzen zwischen laufenden Einnahmen und laufenden Ausgaben verwendet wird. Somit dient der Kassenkredit einer kurzfristigen Liquiditätssicherung.
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