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Revision von Know your business-Prinzip vom 13.11.2018 - 19:51

Know your business-Prinzip

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    abgekürzt KYB-Prinzip; in EU- und nationalen Rechtsvorschriften über Geldwäsche und über wirtschaftliche Sanktionen (Embargos) normierter Grundsatz (neben dem und ergänzend zum know your customer-Prinzip), nach dem sich Unternehmen über die Rechtmäßigkeit ihrer konkreten Transaktionen, z.B. die Zulässigkeit der Ausfuhr einer bestimmten Ware in ein bestimmtes Land oder die Leistung von Zahlungen an einen ausländischen Geschäftspartner, stets aktuell unterrichten müssen, damit ihnen (bzw. den dafür im Unternehmen verantwortlichen natürlichen Personen) nicht wegen Verstoßes gegen einschlägige Strafvorschriften (z.B. § 261 StGB, §§ 17, 18 AWG) Freiheits- oder Geldstrafen drohen und gegen die Organisation selbst eine Geldbuße nach dem OWiG (§§ 30, 130) verhängt werden kann bzw. sie sich zivilrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz aussetzt. Das KYB-Prinzip dient auf diese Weise auch der Einhaltung der ethischen Grundsätze (code of ethics) in einem Unternehmen. 

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