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Revision von kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung vom 11.03.2020 - 18:18
kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung wird nach § 10i KWG das gesamte harte Kernkapital eines Instituts i.S. des KWG bezeichnet, das erforderlich ist, um die Anforderungen der folgenden Kapitalpuffer einzuhalten:
- Kapitalerhaltungspuffer,
- antizyklischer Kapitalpuffer,
- Kapitalpuffer für systemische Risiken,
- Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute,
- Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute.
In Bezug auf die drei letztgenannten Kapitalpuffer ist zu beachten, dass im Regelfall nur der höchste dieser drei Kapitalpuffer einzuhalten ist (§ 10f KWG).
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