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Kompetenz

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Befugnis eines Stelleninhabers, Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben zu ergreifen, für deren Bewältigung der Kompetenzinhaber (Kompetenzträger) die Verantwortung trägt. Die Kompetenz kann (mit)entscheidenden, beratenden oder ausführenden Charakter haben. Besonders bei der Vergabe von Krediten sind klare schriftliche Regelungen erforderlich, welche Personen bis zu welcher Höhe einzeln oder gemeinsam Kredite bewilligen können.

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    Mindmap "Kompetenz"

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    Mindmap Kompetenz Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kompetenz-59246 node59246 Kompetenz node59373 Kredit node59246->node59373 node62246 Verfügungsberechtigung über Bankkonten node62246->node59373 node59773 Marktzinsmethode node59773->node59373 node61744 Syndizierung node61744->node59373 node58253 Geldschöpfungsmultiplikator node58253->node59373
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