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Revision von Kongruenzprinzip vom 14.11.2018 - 12:34
Kongruenzprinzip
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Das Kongruenzprinzip ist ein Deckungsprinzip, demzufolge der Betrag der Sicherheit dem Betrag der Verpflichtungen entsprechen muss. Nach den Vorschriften des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) gilt das Kongruenzprinzip für Hypothekenpfandbriefe, öffentliche Pfandbriefe, Schiffspfandbriefe und Flugzeugpfandbriefe (§ 4 i.V. mit § 1 III PfandBG) (Pfandbriefdeckung).
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