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Revision von Konsortialgeschäft vom 18.10.2018 - 11:35

Konsortialgeschäft

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    Zusammenschluss mehrerer Kreditinstitute (Konsortium) zur Durchführung einer Transaktion. Konsortialgeschäfte werden üblicherweise bei großvolumigen Geschäften durchgeführt, um eine Risikostreuung auf verschiedene Institute zu erreichen und spezifische Fähigkeiten der Mitglieder auszunutzen.

    Man unterschiedet das Emissionskonsortium zur Durchführung von Wertpapieremissionen (Emissionsgeschäft) und das Kreditkonsortium insbesondere bei der Vergabe von Großkrediten.

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