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Konsumentenkreditversicherung
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1. Begriff: Spezielle Form der Delkredereversicherung, die ihrerseits eine Form der Kreditversicherung darstellt. Die Konsumentenkreditversicherung bzw. Restschuldversicherung bietet insbesondere Kreditinstituten Versicherungsschutz gegen Forderungsausfall aus der Vergabe von Anschaffungsdarlehen, Ratenkrediten, Klein- und Dispositionskrediten, Kreditkartenverträgen sowie aus Zahlungen mittels Electronic Cash. Grundsätzlich werden nur bis ca. 80 Prozent des Forderungsausfalls ersetzt.
2. Formen: Dispositionskredit-, Ratenkredit- und Kreditkartenversicherung.
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