Kontenplan
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Systematische Aufstellung sämtlicher Konten eines Unternehmens, i.d.R. abgeleitet aus dem Kontenrahmen, der für die einzelnen Wirtschaftszweige ausgearbeitet wird.
2. Unterscheidung vom Kontenrahmen: Während der Kontenrahmen das allgemeine Ordnungsgerüst für die mögliche Gruppierung der Konten in den Buchhaltungen eines Wirtschaftsbereiches ist, werden die daraus benötigten, unternehmensbezogenen Konten in einem besonderen Kontenplan festgehalten. Der Kontenplan stellt also den individuellen Organisationsplan der Buchführung des einzelnen Unternehmens dar.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Geschäftswert
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz
Periodisierungsprinzip
Risikovorsorge
Sonderposten mit Rücklageanteil
Stetigkeitsprinzip
Treuhandvermögen
True and Fair View
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute
Zinsbindungsbilanz
Zinsergebnis
erwarteter Verlust
fortgeführte Anschaffungskosten
immaterielle Vermögensgegenstände
negatives Eigenkapital
verbundene Unternehmen
wirtschaftliches Eigenkapital
eingehend
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