Landesbanken/Girozentralen
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1. Begriff: Kreditinstitute, die als Universalbanken tätig sind und insbesondere für die jeweils angeschlossenen Sparkassen die Funktion einer Sparkassen-Zentralbank übernehmen. Sie stellen auf Landesebene den Oberbau des Sparkassensektors dar und stehen in einem Verbund mit den Sparkassen. Die DekaBank Deutsche Girozentrale ist das Spitzeninstitut auf überregionaler Ebene des Bundesgebiets (Sparkassenverbund, Sparkassen-Finanzgruppe).
2. Entwicklung: 1832 wurden in den preußischen Provinzen Provinzhilfskassen geschaffen, die die Aufgabe hatten, Sparkassengelder als verzinsliche Einlagen entgegenzunehmen. 1909 kam die Abwicklung des Zahlungsverkehrs als weitere Aufgabe hinzu, begünstigt durch das dichte Sparkassennetz und die Verleihung der passiven Scheckfähigkeit an die Sparkassen im Jahre 1908 (damit Aufnahme des Sichteinlagen- und Kontokorrentgeschäfts). Die heutigen Landesbanken/Girozentralen wurden teilweise erst in der Zeit von 1950 bis 1979 gegründet bzw. aus bereits bestehenden Einzelinstituten zusammengeschlossen.
3. Rechtsform: Die Landesbanken/Girozentralen sind vorwiegend rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Anteilseigner (Kapitalträger) sind je nach Entstehung der regionale Sparkassen- und Giroverband, die angeschlossenen Sparkassen, das betreffende Bundesland bzw. andere Landesbanken/Girozentralen.
4. Aufgaben:
a) Als Landesbanken haben sie die bankmäßigen Geschäfte des Landes zu besorgen. Sie haben zusätzlich den Kommunalkredit zu pflegen (Kommunalbank), öffentliche Förderungsmaßnahmen durchzuführen und der Wirtschaft des Landes zu dienen (Geschäftsbank im Privat- und Firmenkundengeschäft).
b) Als Girozentralen sind sie die zentralen Kreditinstitute für die Sparkassen des Landes. Sie sind also zentrale Verrechnungsstelle für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, wickeln die Effektenkommissions-, Auslands- und Devisengeschäfte ab, verwalten die Liquiditätsguthaben der Sparkassen und dienen ihnen als Refinanzierungsstelle. Die Kooperation ist i.d.R. umso ausgeprägter, je kleiner die Sparkassen sind. Den Landesbanken sind oft Landesbausparkassen (öffentlich-rechtliche Bausparkassen) angegliedert.
5. Mittelbeschaffung: Die Landesbanken/Girozentralen konzentrieren sich im Regelfall auf die Emission von Inhaberschuldverschreibungen (teilweise Pfandbriefe bzw. Kommunalobligationen). Hierbei kommt ihnen die flächendeckende Verkaufsorganisation der Sparkassen zugute. Die Sparkassen übernehmen in größerem Umfang diese Wertpapiere in den Eigenbestand. Die zweite wesentliche Refinanzierungskomponente stellen die Termineinlagen dar, die zum größten Teil von den angeschlossenen Sparkassen stammen.
6. Verbandswesen: Die Landesbanken/Girozentralen sind gemeinsam mit den regionalen Sparkassen- und Giroverbänden und der DekaBank Deutsche Girozentrale im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) zusammengeschlossen (Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Kreditwirtschaft). Die Landesbanken/Girozentralen gehören außerdem dem Bundesverband öffentlicher Banken e.V. (VÖB) an.
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Interne Verweise
Landesbanken/Girozentralen
- Anstaltsaufsicht
- Anstaltslast
- Bankengruppen
- Bürgschaftsbanken
- Clearingstellen
- Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV)
- Dotationskapital
- Fiscal Agent
- Gewährträger
- Gewährträgerhaftung
- Girostelle
- Girozentrale
- Kontenrahmen
- Management-Akademie der Sparkassen-Finanzgruppe (SMA)
- Personalrat
- Pfandbrief
- Sparkasse, Geschäftsstruktur
- Sparkassen
- Sparkassen-Finanzgruppe
- Sparkassenverbund
- Sparkassenzentralbanken
- Staatsbank
- Umsatzsteuerpflicht im Depotgeschäft
- öffentlich-rechtliche Bausparkasse
- öffentliche Banken
Landesbanken/Girozentralen
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Auslandsgeschäft
- Devisengeschäft
- Einlagen
- Geschäftsbank
- Inhaberschuldverschreibung
- Kommunalkredit
- Pfandbrief
- Scheckfähigkeit
- Sparkassen
- Sparkassen-Finanzgruppe
- Sparkassenverbund
- Universalbank
- Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Kreditwirtschaft
- Zahlungsverkehr
- öffentlich-rechtliche Bausparkasse