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Revision von Kontoeröffnungsbetrug vom 05.03.2020 - 16:15

Kontoeröffnungsbetrug

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    Einrichtung eines oder mehrerer Bankkonten bei Kreditinstituten durch eine natürliche Person unter falscher Identität bzw. Vorlage falscher oder gefälschter Urkunden (z.B. Ausweispapiere) mit dem Ziel, die Bank zu Zahlungen zu veranlassen, die weder durch Guthaben noch durch einen entsprechenden Willen des (wahren) Kontoinhabers gedeckt sind. Kontoeröffnungsbetrug erfolgt oft auch im Rahmen von Geldwäsche, weil hierdurch die Herkunft der Geldmittel verschleiert wird. Zumeist liegt Tateinheit (§ 52 StGB) von Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und Betrug (§ 263 StGB) vor.

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