Kontowechselhilfe
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Verfahren, durch welches dem Verbraucher der Wechsel seines Zahlungskontos von einem Zahlungsdienstleister zu einem anderen erleichtert werden soll. Hierfür werden Zahlungsdienstleister auf Wunsch des Verbrauchers zu Unterstützungshandlungen verpflichtet (§ 20 I ZKG). Grundlage der Unterstützungshandlungen ist eine Ermächtigung des bzw. der Kontoinhaber zur Kontoübertragung, die den formalen Voraussetzungen aus § 21 ZKG genügen muss. Sie löst sodann den Kontowechselvorgang aus. Dabei sind die Pflichten des kontoübertragenden (§ 23 ZKG) und kontoempfangenden Zahlungsdienstleisters (§§ 22, 24 ZKG) detailliert vorgegeben. Im Falle einer Pflichtverletzung durch die Dienstleister ordnet § 25 ZKG eine gesamtschuldnerische Haftung beider (Gesamtschuld) nach allgemeinen Regeln an.