Wertstellungsdatum
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kurz „Wert“; Bezeichnung für Festsetzung eines Kalenderdatums, das der Zahlungsdienstleister für die Berechnung der Zinsen bei Gutschrift oder Belastung eines Betrags auf einem Zahlungskonto zugrunde legt (§ 675t I 2 BGB). Das Wertstellungsdatum muss nicht mit dem Buchungsdatum übereinstimmen, sondern kann davon abweichen.
Für die Wertstellung einer Gutschriftsbuchung ist regelmäßig der Geschäftstag maßgeblich, an dem der Zahlungsbetrag auf dem Konto des Zahlungsdiensleisters des Empfängers eingegangen ist (Mittelzuflussprinzip), auch dann, wenn der Betrag erst später auf dem Konto des Zahlungsempfängers verbucht wird. Die Wertstellung einer Belastungsbuchung ist der Zeitpunkt, zu dem der tatsächliche Mittelabfluss vom Konto des Zahlenden stattfindet, auch wenn die Belastungsbuchung selbst dem Mittelabfluss nachfolgt, z.B. bei der Verbuchung der Abhebung von ec-Geldautomaten am Wochenende. Die Wertstellung darf damit nicht vor der Buchung liegen.