Konzernlagebericht von Kreditinstituten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kreditinstitute haben nach § 340i I HGB grundsätzlich unabhängig von ihrer Größe einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Auch der Konzernlagebericht von Kreditinstituten ist wie der Konzernabschluss von Kreditinstituten nach der für alle Kapitalgesellschaften unabhängig von der Rechtsform geltenden Vorschrift des § 315 HGB aufzustellen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Holding
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz
Liquiditätsmanagement
Periodisierungsprinzip
Portfoliomanagement
Private Banking
Risikovorsorge
Sonderposten mit Rücklageanteil
Stetigkeitsprinzip
Sweet Equity
Treuhandvermögen
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute
erwarteter Verlust
fortgeführte Anschaffungskosten
immaterielle Vermögensgegenstände
verbundene Unternehmen
wirtschaftliches Eigenkapital
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