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Kreditverbriefung
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Das Original: Gabler Banklexikon
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Asset Securitization.
1. Begriff: wertpapiermäßige Verbriefung von Kreditforderungen, die damit handelbar gemacht werden und am Kapitalmarkt platziert werden können. Grundsätzlich sind für eine Verbriefung alle Forderungen geeignet, die regelmäßige Rückflüsse (Cashflow) aufweisen wie bspw. Unternehmenskredite, Immobilienkredite, Autokredite, Kreditkartenschulden. Die so besicherten Wertpapiere werden als Asset Backed Securities (ABS) bezeichnet, also durch Vermögen (asset) besicherte (backed) Wertpapiere (securities).
2. Grundstruktur: Zunächst verkauft ein Gläubiger, der Originator (das sind z.B. Banken oder Kreditkartenorganisationen), einen Pool verschiedener Kreditforderungen an eine für diesen Zweck gegründete Gesellschaft (Special Purpose Vehicle – SPV). Diese Zweckgesellschaft emittiert Wertpapiere oder stellt Schuldscheindarlehen aus und platziert diese am Kapitalmarkt. Die Wertpapiere sind durch die Zahlungsansprüche aus den Krediten besichert. Die Güte der Wertpapiere hängt damit maßgeblich von der Güte der verkauften Kreditforderungen ab. Da die Investoren zumeist die Qualität nicht beurteilen können, wird eine Ratingagentur mit der Beurteilung der Risiken der ABS beauftragt. Die ursprünglichen Kreditbeziehungen zwischen den Kreditgebern und Kreditnehmern werden nicht geändert; häufig wissen die Kreditnehmer nicht einmal von der Weitergabe. Die Zins- und Tilgungsleistungen der Wertpapiere werden im Wesentlichen aus den Zahlungsrückflüssen der Kredite getätigt. Mit dem Inkasso der Forderungen und aller damit verbundenen Verwaltungstätigkeiten wird ein Service-Agent beauftragt. Darüber hinaus wird ein Treuhänder (Trustee) eingeschaltet, häufig eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, dem im Interesse der Investoren Kontrollrechte eingeräumt werden.
3. Verbriefungsarten: Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten der Verbriefung: die traditionelle Kreditverbriefung (True-Sale-Verbriefung) und die synthetische Kreditverbriefung. Für eine True-Sale-Verbriefung verkauft der Originator die Forderungen an die Zweckgesellschaft und erhält dafür liquide Mittel. Die Forderungen werden dann nicht mehr bei dem Originator in der Bilanz ausgewiesen. Die Zweckgesellschaft übernimmt damit vollständig alle Risiken aus den Forderungen, insbesondere das Ausfallrisiko. Bei synthetischen Kreditverbriefungen verbleiben die Kreditforderungen in der Bilanz des Verkäufers; die Kreditrisiken werden ausschließlich (vor allem das Ausfallrisiko) mithilfe von Kreditderivaten (zumeist Credit Default Swaps – CDS) auf die Zweckgesellschaft übertragen. Bei Kreditausfällen zahlt die Zweckgesellschaft die fälligen Beträge (nach Abzug entsprechender Prämien) an den Originator. Die Zweckgesellschaft selbst emittiert sogenannte Credit Linked Notes (CLN) und legt das zugeflossene Kapital am Geld- und Kapitalmarkt an. Aus diesem Kapital plus Zinsen muss die Zweckgesellschaft ihrerseits alle Zahlungsverpflichtungen leisten. Die Investoren erhalten dann ihr eingesetztes Kapital plus Zinsen zurück, wenn die Kreditforderungen zurückgezahlt werden. Üblich bei der Kreditverbriefung ist weiterhin eine Tranchenbildung der Wertpapiere. Je nach Ausfallwahrscheinlichkeit der Kreditforderungen werden die verschiedenen Tranchen niedriger oder höher verzinst und bei einem Forderungsausfall dementsprechend in unterschiedlicher Reihenfolge berücksichtigt.
4. Vorteile: Vorteile solcher ABS-Transaktionen sind für den Forderungsverkäufer (Originator, Sponsor) vor allem die Beschaffung von liquiden Mitteln, die bei Forderungen bester Bonität zumeist sehr günstig ist, und die Verbesserung von Bilanzkennzahlen wie z.B. der Eigenkapitalquote. Für Kreditinstitute besteht ein weiterer Vorteil darin, dass die verkauften Forderungen nicht mehr mit Eigenmitteln unterlegt werden müssen, das der Gesetzgeber für risikobehaftende Geschäfte fordert (gemäß Teil 2 und 3 der CRR). Dadurch entsteht ein Spielraum für die Vergabe neuer Kredite. Für Investoren sind ABS-Anlageformen vorteilhaft, da sie ihnen die Möglichkeit bieten, an der breiten Streuung von Forderungen teilzuhaben und ein gutes Rendite-Risikoverhältnis zu realisieren.
5. Entwicklung: ABS-Transaktionen sind seit Anfang der 1990er-Jahre auch in Deutschland verbreitet. Da spezielle ABS-Finanzierungen in den USA (Residential Mortage Backed Securities) und der massenhafte Forderungsausfall von Immobilienkrediten als Auslöser für die Finanzmarktkrise der Jahre 2007 ff. gesehen werden (Subprime-Krise), brach der Markt für die Kreditverbriefung danach erheblich ein. Mittlerweile werden wieder vermehrt ABS-Finanzierungen vorgenommen, wobei eine stärkere Überwachung der Beteiligten und der Forderungen erfolgt. Für mögliche Risikorückbehalte schreibt der Gesetzgeber Finanzinstituten nun eine Berücksichtigung bei der Eigenmittelberechnung vor. Außerdem dürfen sie nur noch in Verbriefungspositionen investieren, bei denen der Originator einen Selbstbehalt von mindestens zehn Prozent übernommen hat.
In Deutschland wurde vor einigen Jahren eine Verbriefungsplattform von Banken gegründet (True Sale International), wobei hierfür zur Vereinfachung ein standardisiertes Verfahren festgelegt wurde, um so auch bestimmte Qualitätsanforderungen zu erfüllen (Deutscher Verbriefungsstandard).
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