Forderungsausfallrisiko
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Adressenausfallrisiko, das darin besteht, dass vertraglich vereinbarte Zins- und Tilgungszahlungen, die ein Kreditnehmer als Gegenleistung für erhaltene schuldrechtliche monetäre Leistungen (verbriefte und unverbriefte Kreditgewährung) zu erbringen hat, teilweise oder vollständig ausfallen. Als Vorstufe des definitiven Ausfalls von Forderungen ist auch das Terminrisiko i.S. der Gefahr negativer Erfolgswirkungen wegen verspäteten Zuflusses von Zins- und Tilgungszahlungen relevant.
Die Gefahr der hierdurch bedingten negativen Abweichung zwischen tatsächlichem und erwartetem Erfolg umfasst (1) das Kreditausfallrisiko bei Buchkrediten (Kreditrisiko), (2) das Ausfallrisiko verbriefter Forderungen, insbesondere in Form von Schuldverschreibungen, und (3) das Risiko der Nichterfüllung vertragsgemäßer Leistungen aus derivativen Transaktionen wie z.B. Swaps oder Optionen (Counterparty Risk). Bei börsennotierten Schuldverschreibungen zeigt sich ein derartiges Ausfallrisiko als Kurswertrisiko, soweit dieses i.S. des sog. unsystematischen Risikos mit Bonitätsverschlechterung zu begründen ist.
Vgl. auch bankbetriebliche Risiken.