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Revision von Lastschriftgeschäft vom 16.11.2018 - 16:50
Lastschriftgeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zahlungsdienst nach § 1 I 2 Nr. 3a ZAG, der die Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften umfasst, Unterfall des Zahlungsgeschäfts.
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