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Revision von Lastschriftinkasso vom 02.11.2018 - 14:55
Lastschriftinkasso
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Lastschrifteinzug; Einzug der Gegenwerte der von Kunden bei einem Kreditinstitut zur Gutschrift eingereichten Lastschriften. Grundlage ist ein Inkassovertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag) Gutschriften für die Einreicher erfolgen Eingang vorbehalten (E. v.). Der Einzug von Lastschriften erfolgt heute zu 100 Prozent beleglos.
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