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LIBOR
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engl. Abk. für London Interbank Offered Rate. Referenzzinssatz, der als Durchschnitt der Briefkurse (Ask) für Geldmarktkredite in London festgestellt wird. Er bezieht sich auf den Interbankenhandel für kurzfristige (overnight bis zwölf Monate) Termingelder und gibt damit an, zu welchem Zins die Referenzbanken bereits sind, Festgelder am Euro-Interbankmarkt zu verleihen. Er beruht nicht auf tatsächlichen Transaktionen, sondern auf Angaben über Marktbeobachtungen.
LIBOR dient als Referenzzinssatz für etliche Zinsinstrumente. Er wird seit 2014 von der ICE (Intercontinental Exchange) Benchmark Administration berechnet und veröffentlicht, weshalb er auch ICE LIBOR genannt wird. Mit Inkrafttreten der Europäischen Währungsunion gibt es seit 1.1.1999 neben dem in Euro notierten Euro-LIBOR den EURIBOR. Das Gegenstück zum LIBOR ist der LIBID.
Mehrere Großbanken, die durch falsche Angaben den Referenzzinssatz LIBOR manipuliert hatten, mussten im Jahr 2012 hohe Strafzahlungen leisten. Als Reaktion darauf wurde unter anderem die Marktmissbrauchsrichtlinie überarbeitet. Die britische Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) als eine der Nachfolgeorganisationen der Financial Services Authority (FSA) hat darüber hinaus beschlossen, den LIBOR bis zum Jahr 2021 zu ersetzen. Noch offen ist, wie der neue Referenzzinssatz konstruiert sein wird. Auf europäischer Ebene ist mittlerweile die sog. Benchmarks Regulation umgesetzt.
Vgl. auch LIMEAN.
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