Interbankenhandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
weltweiter Handel zwischen Banken mit Finanzinstrumenten, besonders mit liquiden Mitteln bzw. Giralgeld (Geldhandel), Devisen (Devisenhandel) oder Wertpapieren. Die kontrahierten Preise orientieren sich dabei an Referenzzinssätzen (z.B. EURIBOR). Durch den Interbankenhandel können Kreditinstitute ihre Liquidität und teilweise ihre Marktpreis- und Adressausfallrisiken steuern.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Bankschuldverschreibung
Cum-cum-Geschäfte
Cum-ex-Geschäfte
Einlagen
Geldmarkt
Giralgeld
Kündigungssperrfrist
Liquiditätsmanagement
Masterfonds
Sichteinlage
Sichtguthaben
Sparbrief
Sparkonto
Sparurkunde, Verlust
Termineinlage
Versicherungssparen
Vorschusszinsen
schädliche Verwendung
vermögenswirksames Sparen
vorzeitige Verfügung bei Sparkonten
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