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Revision von Lieferantendarlehen vom 15.11.2018 - 14:17

Lieferantendarlehen

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    1. Begriff: Darlehen des Herstellers/Lieferers an seine Abnehmer. Das Lieferantendarlehen ist im Gegensatz zum Lieferantenkredit ein langfristiger Kredit.

    2. Zweck: Finanzierung von Einrichtungen, technischen Anlagen usw. Der Lieferant festigt damit die Beziehung zu seinem Kunden.

    Vgl. auch Finanzierung.

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