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Revision von Lieferantendarlehen vom 15.11.2018 - 14:17
Lieferantendarlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Darlehen des Herstellers/Lieferers an seine Abnehmer. Das Lieferantendarlehen ist im Gegensatz zum Lieferantenkredit ein langfristiger Kredit.
2. Zweck: Finanzierung von Einrichtungen, technischen Anlagen usw. Der Lieferant festigt damit die Beziehung zu seinem Kunden.
Vgl. auch Finanzierung.
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