Lieferantendarlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Darlehen des Herstellers/Lieferers an seine Abnehmer. Das Lieferantendarlehen ist im Gegensatz zum Lieferantenkredit ein langfristiger Kredit.
2. Zweck: Finanzierung von Einrichtungen, technischen Anlagen usw. Der Lieferant festigt damit die Beziehung zu seinem Kunden.
Vgl. auch Finanzierung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Avalkredit
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Deckungsregister
Ertragswertmethode
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Operating-Leasing
SCHUFA-Klausel
Schuldscheindarlehen
Sicherheitenpool
Sicherungsschein
Wholesale Banking
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