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Lieferantenkredit
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1. Kredit des Lieferanten an seinen Abnehmer für den Zeitraum zwischen Lieferung und Bezahlung des Materials bzw. der Ware.
a) Arten des Lieferantenkredits:
(1) Buchkredit (sehr häufig),
(2) Wechselkredit,
(3) Akzeptkredit.
b) betriebswirtschaftliche Bedeutung:
(1) allgemein: Form des Warenkredits, welcher in Industrie, Handel und Handwerk und fast allen anderen Geschäftszweigen als kurzfristiger Kredit (ein bis drei Monate) eingeräumt wird.
(2) Für den Lieferanten: Mittel der Absatzförderung (= absatzpolitisches Instrument). Durch Unterscheidung zwischen Barpreis (Skontoabzug) und Zielpreis Anreiz für sofortige Rechnungsbegleichung. Das Skonto muss im Preis einkalkuliert sein, sonst Gewinnschmälerung. Mögliche Zahlungsbedingung: zwei Prozent Skonto bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.
(3) Für den Abnehmer: leichter erhältlich als Bankkredit (formlos; keine bankbetriebliche Kreditwürdigkeitsanalyse); keine banküblichen Sicherheiten, wenn dann Eigentumsvorbehalt; wichtige Quelle der kurzfristigen Finanzierung; hohe Flexibilität; vermeintlich günstiger Kredit, jedoch: zwei Prozent Skontoverlust für 20 Tage ergibt Kreditkosten pro Jahr von 36 Prozent (360*2/20). Damit gehört der Lieferantenkredit zu den teuersten Kreditarten überhaupt. Aus Sicht des Abnehmers lohnt daher die Aufnahme eines Kontokorrentkredits und eine Zahlung unter Skontoabzug.
Weitere Vorteile der Zahlung unter Skontoabzug: Erhöhung des Ansehens („Standing“), dadurch Stärkung der Verhandlungsposition (Unabhängigkeit); Liquiditätsreserve („freie Kreditlinie“), da der Lieferantenkredit innerhalb kurzer Frist in Anspruch genommen werden kann; ggf. bessere Lieferbedingungen. Im Gegensatz zum Kurzfristcharakter des Lieferantenkredits ist das Lieferantendarlehen ein langfristig angelegter Kredit.
2. Kredit im Außenhandel, den deutsche Exporteure zur Refinanzierung ihrer Exportforderungen bei Banken und Sparkassen aufnehmen. Als Kreditgeber kommen insbesondere die AKA-Bank und die KfW IPEX-Bank in Betracht.
Vgl. auch Finanzierung.
Gegensatz: Bestellerkredit.
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