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Revision von Liefergarantie vom 24.10.2018 - 13:32
Liefergarantie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Delivery Guarantee; Bankgarantie, die den Käufer (Garantienehmer) für den Fall schützen soll, dass der Verkäufer (Garantieauftraggeber) nicht oder unvollständig liefert. In diesem Fall würde der Käufer eine Ausgleichszahlung für den entstandenen Schaden erhalten. Die Garantie beläuft sich i.d.R. auf 5 bis 10 Prozent des Vertragswerts (Bankgarantie im Außenhandel).
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