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Revision von Liefergarantie vom 12.03.2020 - 12:53

Liefergarantie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Delivery Guarantee; Bankgarantie, die den Käufer (Garantienehmer) für den Fall schützen soll, dass der Verkäufer (Garantieauftraggeber) nicht oder unvollständig liefert. In diesem Fall würde der Käufer eine Ausgleichszahlung für den entstandenen Schaden erhalten. Die Garantie beläuft sich i.d.R. auf fünf bis zehn Prozent des Vertragswerts (Bankgarantie im Außenhandel).

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