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Revision von Markt, elektronischer vom 05.04.2013 - 14:13

Markt, elektronischer

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    1. Begriff: Ein elektronischer Markt stellt einen Teilmarkt eines bestimmten Gütermarktes dar, der sich dadurch abgrenzt, dass der Vertragsabschluss und weitere Phasen der Transaktion durch informationstechnische Systeme unterstützt werden. Er ist eine institutionelle und technische Plattform für den Electronic Commerce (E-Commerce) und beruht auf dem marktlichen Koordinationsmechanismus des Zusammenspiels von Angebot und Nachfrage über den Preis. Marktliche Koordination eignet sich traditionell vornehmlich für Transaktionen mit geringen Unsicherheiten, geringer Spezifität und wenig komplexen Güterbeschreibungen, da ansonsten ein erhöhter Koordinationsbedarf verursacht wird, der wiederum hohe Transaktionskosten nach sich ziehen kann. Elektronische Märkte zielen vor diesem Hintergrund speziell auf eine Reduzierung der Transaktionskosten ab, indem sie Elemente der verschiedenen Transaktionsphasen, wie beispielsweise den Aushandlungsprozess zwischen den Transaktionspartnern oder die Preisbildung, elektronisch unterstützen. Während einige Autoren eine synonyme Verwendung der Begriffe elektronischer Markt und elektronischer Marktplatz vorschlagen, verstehen andere Autoren den elektronischen Markt als abstrakten Ort des elektronisch unterstützten Handelsgeschehens, während elektronische Marktplätze die konkreten Orte des Handelsgeschehens bezeichnen. Hier werden die Transaktionen zwischen Anbietern und Nachfragern vollzogen. Diese Unterscheidung ist angelehnt an den englischen Sprachgebrauch, wo zwischen abstrakten "markets" und "marketplaces" im geografischen Sinne unterschieden wird.

    2. Arten: Die verschiedenen Arten von elektronischen Marktplätzen lassen sich u.a. anhand der Marktplatzbetreiber, der Ausrichtung des Marktplatzes und des Zugangs zu den Marktplätzen klassifizieren.
    a) Bei den Betreibermodellen werden Sell-Side-Marktplätze durch anbietende Unternehmungen betrieben, während Buy-Side-Marktplätze durch die nachfragenden Unternehmungen geführt werden. Im Falle von neutralen Marktplätzen ist der Betreiber eine dritte Partei, die weder auf der Angebots- noch auf der Nachfragerseite anzusiedeln ist und als neutraler Mittler zwischen Angebot und Nachfrage agiert.
    b) Nach der Ausrichtung unterscheidet man zwischen vertikalen Marktplätzen, auf denen Güter einer bestimmten Wertkette gehandelt werden, und horizontalen Marktplätzen, auf denen eine branchenübergreifend nachgefragte Güterkategorie gehandelt wird. Die Mischform aus vertikalem und horizontalem Marktplatz wird als hybrider Marktplatz oder Meta Market bezeichnet. Auf diesen Marktplätzen werden für mehrere Branchen Güter unterschiedlicher Wertkettenstufen gehandelt.
    c) Bezüglich des Zugangs wird schließlich zwischen offenen Marktplätzen, bei denen die handelnden Akteure keinen Zugangsbeschränkungen unterliegen, und geschlossenen Marktplätzen, die nur bestimmte Anbieter und Nachfrager zulassen, unterschieden.

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