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Mehrstimmrechtsaktie
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Multiple Voting Share; Typ der Vorzugsaktie, die ihrem Inhaber im Gegensatz zur Stammaktie ein mehrfaches Stimmrecht sichert. Sie dient z.B. dem Schutz vor unerwünschten Einflüssen oder feindlicher Übernahme einer Aktiengesellschaft. Mehrstimmrechtsaktien sind in Deutschland seit 2003 grundsätzlich nicht mehr zulässig (§ 12 II AktG). Die Hauptversammlung konnte allerdings die Fortgeltung der Mehrstimmrechte beschließen. Neue Mehrstimmrechtsaktien dürfen bereits seit 1998 nicht mehr ausgegeben werden.
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