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Mitbestimmung
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gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Arbeitnehmer an personellen, sozialen und wirtschaftlichen Entscheidungen in Betrieben bzw. Unternehmen (kollektives Arbeitsrecht). Wesentliche Rechtsgrundlagen sind insbesondere Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Drittelbeteiligungsgesetz, Sprecherausschußgesetz bzw. Mitbestimmungsgesetz; hieraus ergeben sich insbesondere Anzahl und Befugnisse der jeweiligen Arbeitnehmervertreter. Die Ausübung der Mitbestimmung erfolgt grundsätzlich durch Betriebsräte sowie durch Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.
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