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Revision von Mitbestimmung vom 12.11.2018 - 18:49

Mitbestimmung

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    gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Arbeitnehmer an personellen, sozialen und wirtschaftlichen Entscheidungen in Betrieben bzw. Unternehmen (kollektives Arbeitsrecht). Wesentliche Rechtsgrundlagen sind insbesondere Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Drittelbeteiligungsgesetz, Sprecherausschußgesetz bzw. Mitbestimmungsgesetz; hieraus ergeben sich insbesondere Anzahl und Befugnisse der jeweiligen Arbeitnehmervertreter. Die Ausübung der Mitbestimmung erfolgt grundsätzlich durch Betriebsräte sowie durch Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.

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