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nachrangiges Hypothekendarlehen
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Darlehen, das gegen ein Grundpfandrecht gewährt wird, wobei das Grundpfandrecht an zweiter oder dritter Rangstelle im Grundbuch eingetragen wird (Rang von Grundstücksrechten). Ein nachrangiges Darlehen kann noch im Rahmen der Realkreditgrenze (Beleihungsgrenze von 60 Prozent des Beleihungswerts bei einem Realkredit) liegen; oftmals wird aber die Realkreditgrenze durch das erstrangig eingetragene Hypothekendarlehen ausgeschöpft.
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