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Revision von Negativzinsen vom 22.10.2018 - 10:01

Negativzinsen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Negativzinsen sind Zinsen mit einem negativen Vorzeichen (Minuszinsen), die Banken zunehmend bei hohen Einlagevolumina auf Tagesgeldkonten erheben. Sie können sich auch als ein jährliches oder monatliches Verwahrentgelt bei normalen Girokonten ausdrücken. Damit haben sie den Charakter einer Gebühr oder eines Strafzinses für die Geldanlage. Hintergrund dieser Entwicklung ist die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), die von Banken für die Geldanlage über Nacht (Einlagefazilität) seit Jahren ebenfalls Strafzinsen verlangt. Diese Kosten reichen die Banken beispielsweise über Negativzinsen an die Bankkunden weiter. 

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