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Revision von öffentlich-rechtliche Sparkasse vom 13.11.2018 - 19:40
öffentlich-rechtliche Sparkasse
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sparkasse, die als (rechtsfähige) Anstalt des öffentlichen Rechts geführt ist und deren Träger Kommunen oder kommunale Zweckverbände sind. Daneben gibt es (wenige) privatrechtlich organisierte freie Sparkassen.
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