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Revision von offene Rücklagen vom 07.11.2018 - 11:34

offene Rücklagen

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    offene Reserven i.e.S.; Sammelbegriff für alle in der Bilanz eines Unternehmens offen ausgewiesenen Rücklagen im Gegensatz zu stillen Rücklagen (stille Reserven). Offene Rücklagen sind nach § 272 HGB bei Kapitalgesellschaften die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklage. Bei Kreditinstituten wird auch die offene Risikovorsorge i.S.v. § 340g HGB unter die offene Reservenbildung gefasst.

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