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Revision von Passivgeschäft vom 07.11.2018 - 13:58
Passivgeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
i.w.S. Mittelbeschaffungen, i.e.S. Einlagengeschäfte aller Art, die sich auf der Passivseite der Bankbilanz niederschlagen. Zum Passivgeschäft (bilanziell erfasstes Fremdkapital) zählen Einlagen, begebene Schuldverschreibungen (Bankschuldverschreibungen) sowie sonstige aufgenommene Gelder. Insbesondere:
1. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Banken (täglich fällige Verbindlichkeiten wie Kontokorrenteinlagen und Tagesgeld) und Einlagen mit vereinbarten Laufzeiten oder Kündigungsfristen;
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Spareinlagen, Kontokorrenteinlagen, Einlagen mit vereinbarten Laufzeiten oder Kündigungsfristen);
3. verbriefte Verbindlichkeiten (begebene Schuldverschreibungen sowie Akzepte, Solawechsel und sonstige Geldmarktpapiere).
1. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Banken (täglich fällige Verbindlichkeiten wie Kontokorrenteinlagen und Tagesgeld) und Einlagen mit vereinbarten Laufzeiten oder Kündigungsfristen;
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Spareinlagen, Kontokorrenteinlagen, Einlagen mit vereinbarten Laufzeiten oder Kündigungsfristen);
3. verbriefte Verbindlichkeiten (begebene Schuldverschreibungen sowie Akzepte, Solawechsel und sonstige Geldmarktpapiere).
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