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Portfolioabgleich
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Portfolio Reconciliation; eine von vier Risikominderungstechniken der EMIR (European Market Infrastructure Regulation). Finanzielle Gegenparteien (finanzielle Gegenpartei, FC) und nichtfinanzielle Gegenparteien (nichtfinanzielle Gegenpartei, NFC) eines OTC- Derivatekontrakts vereinbaren mit jeder ihrer Gegenparteien schriftlich oder auf gleichwertigem elektronischem Wege die Modalitäten, nach denen Portfolios abgeglichen werden. Diese Vereinbarung wird getroffen, bevor der OTC-Derivatekontrakt geschlossen wird. Der Portfolioabgleich wird von den Gegenparteien entweder gegenseitig oder durch einen qualifizierten Dritten durchgeführt, der hierzu von einer Gegenpartei entsprechend ermächtigt wurde. Der Portfolioabgleich erstreckt sich auf die zentralen Bedingungen, die für den einzelnen OTC-Derivatekontrakt kennzeichnend sind. Je nach Art der Gegenpartei sowie dem Umfang der ausstehenden Kontrakte erfolgt der Abgleich in unterschiedlichen Abständen.
Vgl. auch Streitbeilegung, Portfoliokomprimierung, rechtzeitige Bestätigung.
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