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Revision von Positiverklärung vom 15.11.2018 - 14:39
Positiverklärung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erklärung, welche die Verpflichtung beinhaltet, zukünftig eine Sicherheit für einen Kredit zu bestellen. Sie kann vom Kreditnehmer selbst oder von einem Dritten (z.B. in einem Konzern von einer Muttergesellschaft für das Tochterunternehmen) geleistet werden.
Vgl. auch Ersatzsicherheiten im Kreditgeschäft.
Gegensatz: Negativerklärung.
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