Positiverklärung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erklärung, welche die Verpflichtung beinhaltet, zukünftig eine Sicherheit für einen Kredit zu bestellen. Sie kann vom Kreditnehmer selbst oder von einem Dritten (z.B. in einem Konzern von einer Muttergesellschaft für das Tochterunternehmen) geleistet werden.
Vgl. auch Ersatzsicherheiten im Kreditgeschäft.
Gegensatz: Negativerklärung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Avalkredit
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Deckungsregister
Ertragswertmethode
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Operating-Leasing
SCHUFA-Klausel
Schuldscheindarlehen
Sicherheitenpool
Sicherungsschein
Wholesale Banking
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