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Professioneller Kunde. Kundenklassifizierung nach MiFID (Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente; Market in Financial Instruments Directive). Unter MiFID wird unterschieden in Privatkunde, Professioneller Kunde und Geeignete Gegenpartei (eligible counterparty). Die Klassifizierung bezieht sich auf die Schutzwürdigkeit der jeweiligen Kundengruppe. Bei Professionellen Kunden handelt es sich um solche, die über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um Anlageentscheideungen selbständig zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen und einschätzen zu können. Dabei werden folgende Kunden als Professionelle Kunden definiert:
1. Unternehmen, wie
a) Wertpapierdienstleistungsunternehmen, insbesondere Kreditinstitute und Wertpapierunternehmen,
b) sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute,
c) Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen,
d) Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften,
e) Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften,
f) Börsenhändler und Warenderivatehändler,
h) sonstige institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit nicht von den Buchstaben a bis f erfasst wird, jedoch im In- oder Ausland zulassungs- oder aufsichtspflichtig sind, um auf den Finanzmärkten tätig werden zu können;
2. nicht im Sinne der Nummer 1 zulassungs- oder aufsichtspflichtige Unternehmen, die mindestens zwei der drei nachfolgenden Grenzwerte überschreiten:
1) 20 Mio. Euro Bilanzsumme,
2) 40 Mio. Euro Umsatzerlöse bzw. Nettoumsatz,
3) zwei Mio. Euro Eigenmittel;
3. nationale und regionale Regierungen (Bund, Länder) sowie Stellen der staatlichen Schuldenverwaltung auf nationaler oder regionaler Ebene;
4. Zentralbanken, internationale und überstaatliche Einrichtungen wie die Weltbank, der Internationale Währungsfonds, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und andere vergleichbare internationale Organisationen;
5. andere nicht im Sinne der Nummer 1 zulassungs- oder aufsichtspflichtige institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Investition in Finanzinstrumente besteht, und Einrichtungen, die die Verbriefung von Vermögenswerten und andere Finanzierungsgeschäfte betreiben.
Erfüllt ein Kunde eines der oben genannten Kriterien, ist er kraft Gesetzes Professioneller Kunde. Ein Professioneller Kunde kann ein höheres Schutzniveau beantragen, sofern er der Ansicht ist, die mit einer Anlage verbundenen Risiken nicht richtig einschätzen oder steuern zu können.
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