Eligible counterpart
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
geeignete Gegenpartei. Kundenklassifizierung nach MiFID (Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente; Market in Financial Instruments Directive), welche Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (eligible counterparty) unterscheidet. Die Klassifizierung bezieht sich auf die Schutzwürdigkeit der jeweiligen Kundengruppe. Eligible counterparts zählen zu den professionellen Kunden und verfügen über weitreichende Kenntnisse und Erfahrungen in Finanzgeschäften, so dass die gesetzlichen Schutzbestimmungen nur eingeschränkt Anwendung finden.
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