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Put
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Put Option, Putrecht, Verkaufsoption; in der Bank- und in der Börsenterminologie übliche Kurzbezeichnung für eine Verkaufsoption. Mit einem Put ist für seinen Erwerber das Recht, nicht aber die Verpflichtung verbunden, einen bestimmten Basiswert oder einen Terminkontrakt (Future) innerhalb einer festgelegten Frist (amerikanische Option) oder zu einem bestimmten Endfälligkeitstermin (europäische Option) zu einem spezifizierten Preis zu verkaufen. Im Gegenzug übernimmt der Verkäufer (Stillhalter) die Verpflichtung, den Basiswert bei Optionsausübung zum vereinbarten Basispreis zu übernehmen. Die Einräumung des Optionsrechts vergütet der Käufer dem Verkäufer mit der Zahlung des Optionspreises (Optionsprämie). In den Abbildungen sind die Gewinn/Verlustprofile des Käufers eines Put (Long Put) und des Stillhalters (Short Call) abgetragen.
Vgl. auch Option, Optionsschein, Call, kombinierte Optionsstrategien.
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