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Rahmenvertrag für Finanzgeschäfte
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engl. Master Agreement for Financial Transactions; von der European Banking Federation (EBF), der Europäischen Sparkassenvereinigung (ESV) und der Europäischen Vereinigung von Genossenschaftsbanken zuerst 1999 ausgearbeitetes Muster eines Vertrages mit ,,Allgemeinen Bestimmungen”, zu denen noch ,,Besondere Bestimmungen” sowie ,,Produktanhänge”, die sich auf besondere Kategorien von Geschäften beziehen (z.B. für Wertpapierdarlehen, Pensionsgeschäfte, seit 2004 auch Derivate) treten. Die Allgemeinen Bestimmungen befassen sich insbes. mit Zweck, Struktur und Auslegung, Formfragen, Lieferung und Zahlung, Steuern, Vertragsbeendigung, Abschlussbeträgen, Mitteilungen, anwendbarem Recht und Gerichtsstand. Darauf beziehen sich mehrere nationale Rahmenverträge, etwa für Finanztermingeschäfte, Wertpapierdarlehen, Wertpapierpensionsgeschäfte (Repos), für Clearing, teils mit Anhängen und Zusatzvereinbarungen.
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