Reederei
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1. Allgemein: Bezeichnung für einen Schifffahrtsbetrieb, gleichgültig, ob dieser einen oder mehrere Reeder hat.
2. Gesellschaftsrecht: besondere Form der Gesellschaft (auch Partenreederei genannt), bei der mehrere Personen (Mitreeder) ein ihnen als Miteigentümer gehörendes Schiff für gemeinsame Rechnung zum Erwerb durch die Seefahrt betreiben (§§ 489 ff. HGB). Der Anteil eines Mitreeders am Schiff wird Schiffspart genannt. Er verkörpert die sich aus der Beteiligung an der Reederei ergebenden Mitgliedschaftsrechte (Teilhaberechte). Die Mitreeder bestellen den Korrespondentreeder als ständigen Vertreter der Partenreederei für die im Reedereigeschäftsbetrieb gewöhnlich anfallenden Geschäfte.
3. Im kaufmännischen Verkehr auch untechnische Branchenbezeichnung für Schifffahrtsunternehmen, die nicht in Form der Reederei, sondern z.B. als Aktiengesellschaften (AG) organisiert sind.