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Revision von Reisescheckabkommen vom 02.11.2018 - 15:29

Reisescheckabkommen

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    Vereinbarung zur Abwicklung des Einzugs der Gegenwerte von Reiseschecks in Euro, die mit dem „Abkommen über den Einzug von Reiseschecks (Reisescheckabkommen)” durch die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft und der Deutschen Bundesbank getroffen werden. Das Reisescheckabkommen ist von der Konzeption eng an das Scheckabkommen angebunden. Im Scheckabkommen wird zum Ausdruck gebracht, dass für den Einzug von Reisescheckgegenwerten das Reisescheckabkommen gilt. Das Reisescheckabkommen knüpft an die Bestimmungen zum Einzug der Scheckgegenwerte und den Regelungen über das BSE-Verfahren und ISE-Verfahren im Scheckabkommen an. Danach werden Reisescheckabkommen von der ersten Inkassostelle entsprechend den Verfahrensbeschreibungen über den beleglosen Einzug von Scheckgegenwerten ohne Vorlage der Originalschecks (BSE-Verfahren) beziehungsweise über den imagegestützten Scheckeinzug (ISE-Verfahren) des Scheckeinkommens eingezogen.

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