Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 12.11.2018 - 12:16

Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: 1963 durch (Bundes-)Gesetz gebildetes Gremium mit fünf Mitgliedern („Fünf Weise”), die über besondere wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und volkswirtschaftliche Erfahrungen verfügen sollen.

    2. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten für die Dauer von fünf Jahren berufen, sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und nur an den gesetzlichen Auftrag gebunden, dürfen nicht der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Bundeslandes angehören und nicht im Dienste einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, eines Wirtschaftsverbandes oder einer Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmer-Organisation stehen.

    3. Aufgabe des Gremiums ist die periodische Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage und ihrer absehbaren Entwicklung. In Gutachten soll untersucht werden, wie die wirtschaftspolitischen Ziele Stabilität des Preisniveaus (Geldwertstabilität), hoher Beschäftigungsstand (Stabilitätsgesetz), außenwirtschaftliches Gleichgewicht sowie stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum im Rahmen einer marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig erreicht werden können. Dabei sollen Fehlentwicklungen, die diese Ziele gefährden, aufgedeckt und alternative Möglichkeiten gezeigt werden, um Spannungen zwischen der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und dem gesamtwirtschaftlichen Angebot zu vermeiden oder zu beseitigen; jedoch werden keine Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen ausgesprochen. Dadurch soll der Sachverständigenrat zur leichteren und besseren Urteilsbildung aller wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen und der Öffentlichkeit beitragen. Gutachten des Sachverständigenrates erscheinen im November jeden Jahres, zu besonderen wirtschaftlichen Anlässen werden Sondergutachten veröffentlicht.

    4. Wirtschaftspolitische Konzeption: Der Sachverständigenrat vertritt in Übereinstimmung mit der Mehrheit der wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute grundsätzlich eine angebotsorientierte Wirtschaftspolitik.

    Weitere Informationen unter www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Autoren der Definition

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com